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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 018   Entschädigung bei Veränderungssperre
Erster Abschnitt   Veränderungssperre und  Zurückstellung von Baugesuchen    §§ 014 - 018
Zweiter Teil   Sicherung der Bauleitplanung §§ 004-023
Erstes Kapitel    Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre besteht ein Anspruch auf Ausgleich der Vermögensnachteile durch die Gemeinde  Dazu muss durch die Veränderungssperre  eine zulässige und mögliche Nutzung verhindert worden sein.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 018  >  online