Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 145 Genehmigung
Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Es besteht ein Anspruch auf sanierungsrechtliche Genehmigung –z.B. für eine bauliche Anlage-, wenn die Sanierung durch die Maßnahme weder erschwert noch unmöglich gemacht wird. Bei Versagung der Genehmigung kann ein Anspruch auf Übernahme des Grundstücks bestehen
Informationen zum Thema
00 BauGB § 145 > online
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00 BauGB(II) Erster Teil Zweiter Abschnitt §§ 140-151 Vorbereitung und Durchführung