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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TO

Thema

TO II 01  Geltungs- und Anwendungsbereich des  Baurechts; grundsätzliche Zulässigkeit sowie allgemeine Anforderungen
TO II  Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen  01-29

Bemerkung

Nicht alle baulichen Anlagen unterliegen dem Anwendungsbereich bauordnungsrechtlicher Vorschriften, wie z.B. Anlagen des öffentlichen Verkehrs. Dagegen unterliegen andere Anlagen dem Bauordnungsrecht, die nach allgemeinem Sprachverständnis keine baulichen Anlagen sind, wie z.B. Aufschüttungen und Abgrabungen. Ziele des Bauordnungsrechts sind Gefahrenabwehr, Rücksichtnahme gegenüber Dritten, Mindeststandards für die Nutzung und die Vermeidung von Verunstaltungen. Diesen Zielen dienen die allgemeinen Anforderungen; („Generalklausel des Bauordnungsrechts“); sie sind Grundlage für alle weitergehenden Vorschriften.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 029 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften

00 BauGB(I) § 030 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 033 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung

00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im  Zusammenhang bebauten Ortsteile


02 HBauO § 01 Anwendungsbereich

02 HBauO § 02 Begriffe

02 HBauO § 03 Allgemeine Anforderungen

02 HBauO § 04 Bebauung der Grundstücke

02 HBauO § 20 Bauprodukte


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02 TO II 01-29 Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen