Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 034  Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im   Zusammenhang bebauten Ortsteile
Erster Abschnitt  Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil  Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht  §§ 001 – 135c  

Bemerkung

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Es muss eine tatsächlich aufeinander folgende, zusammenhängende Bebauung vorliegen. Größere Baulücken können den Bebauungszusammenhang auflösen. Klare Abgrenzungen sind nicht möglich; sie hängen sowohl von der Bebauungsstruktur in der Gemeinde allgemein als auch in dem zu beurteilenden Bereich ab. Die Gemeinde kann durch Satzung Außenbereichsflächen in die Ortsteile einbeziehen, die damit bebaubar werden.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 034 >online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

12 Baugesetzbuch Ausführungsgesetz -AGBauGB M-V-

00 BauGB(I) § 001 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

00 BauGB(I) § 001a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz

00 BauGB(I) § 002a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 009a Verordnungsermächtigung

00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 013 Vereinfachtes Verfahren

00 BauGB(I) § 031 Ausnahmen und Befreiungen

00 BImschG Hier.§ 50 Plnung

12 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Land -LUVPG M-V-


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00 BauGB(I) Dritter Teil  Erster Abschnitt §§ 029-038 Zulässigkeit von Vorhaben