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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan(Bebauungsplan) §§ 008-010a
Erster Teil Bauleitplanung: §§ 001-013b
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht § 001-135c
Bemerkung
Suche: Bebauungspläne
Der Bebauungsplan ist Vollzugsgrundlage für verschiedene Maßnahmen nach dem BauGB. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Bebauungsplan auch ohne Flächennutzungsplan aufgestellt werden
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) 1. Teil 3.Abschnitt > online
02 Bebauungspläne in Hamburg > online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) § 008 Zweck des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 009a Verordnungsermächtigung
00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans</link>
00 BauGB(I)§ 010a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet
Ergänzende Theme
00 BauGB(I) § 030 (1) Vollständiger Bebauungsplan und Erschließung
00 BauGB(I) § 030 (2) Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Erschließung
00 BauGB(I) § 030 (3) Einfacher Bebauungsplan
00 Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV90-
00 Baunutzungsverordnung -BauNVO- 1962, 1968, 1977, 1990, 2017.
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00 BauGB(I) Erster Teil §§ 001-013a Bauleitplanung
00 BauGB(I) Erstes Kapitel §§ 001-135c Allgemeines Städtebaurecht