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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 009 Inhalt des Bebauungsplans
Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan §§ 008-010
Erster Teil Bauleitplanung §§ 001-013
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
§ 009 enthält einen Katalog verschiedener Möglichkeiten, die zulässige Bodennutzung in einem bestimmten Gebiet zu regeln. Entsprechende Festsetzungen sind dabei nur aus städtebaulichen Gründen zulässig. Sie bedürfen einer "bodenrechtlichen Rechtfertigung" und müssen einen Bezug zur Bodennutzung haben.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 001 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
00 BauGB(I) § 001a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz.
00 BauGB(I) § 002a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 030 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
00 BImSchG § 03 Begriffsbestimmung
00 Planzeichenverordnung 1990 Anlage
00 WHG
hier § 071a Enteignungsrechtliche Regelunge
§ 073 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
§ 076 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen
§ 078 b Risikogebiete außerhalb von
Überschwemmungsgebiete
§ 078 d Hochwasserentstehungsgebiet
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00 BauGB(I) Erster Teil Dritter Abschnitt V§§ 008-01 0aerbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)