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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 012 Vorhaben- und Erschließungsplan
Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011-013a
Erster Teil Bauleitplanung §§ 001 – 013a
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet sich ein Investor –der Vorhabenträger- zur Durchführung eines konkreten Bauvorhabens einschließlich der Erschließung. Der Vorhabenträger muss in der Lage sein, das Gesamtvorhaben einschließlich Planung und Erschließung zu finanzieren. Ein Nachweis durch Bank-bürgschaften ist möglich
Informationen zum Thema
00 BauGB § 012 > online
02 Globalrichtlinien GR Städtebauliche Planung und Realisierung
2 GR Kostenbeteiligung in der Bauleitplanung
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 002 Aufstellung der Bauleitpläne</link>
00 BauGB(I) § 002a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
00 BauGB(I) § 004 Beteiligung der Behörden
00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 009a Verordnungsermächtigung
00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 013 Vereinfachtes Verfahren
00 BauGB(I) § 085 Enteignungszweck
00 BauGB(I).§§ 014-028...Sicherung der Bauleitplanung
00 BauGB(I).§§ 039-044 .... Entschädigung
00 BauGB(I). 045-079.... Umlegung
00 BauGB(I) § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags
00 BauGB(I) § 135c Satzungsrecht
00 BauNVO 90 § 010 Sondergebiete die der Erholung dienen
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00 BauGB(I) Erster Teil Vierter Abschnitt §§ 11-13b Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren