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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TO

Thema

TO II 04  Zulässigkeit und Genehmigungsvorbehalte nach BauGB
TO II  Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen  01-29

Bemerkung

Die folgenden Vorschriften des BauGB nennen die verschiedenen Grundlagen für die Zulässigkeit von Vorhaben. Welche dieser Grundlagen im konkreten Fall einschlägig ist, hängt von der planungsrechtlichen Kategorie ab, der das Baugrundstück zuzuordnen ist; sie ist bei der Gemeinde zu erfragen

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB: aus Bauleitplanung
00 BauGB(I) § 012 Vorhaben- und Erschließungsplan.

00 BauGB: aus Sicherung der Bauleitplanung
00 BauGB(I) Zweiter Teil Erster Abschnitt Veränderungssperre und  Zurückstellung von Baugesuchen  §§ 014-018

00 BauGB(I) Zweiter Teil Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen §§ 019-023

00 BauGB: aus Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; (Entschädigung) 
00 BauGB(I) Dritter Teil  Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029-038 (enthält Verknüpfung mit BauNVO)

00 BauGB(I) Dritter Teil  Zweiter Abschnitt Entschädigung §§ 039-044

00 BauGB: aus Bodenordnung
00 BauGB(I) § 051 Verfügungs- und Veränderungssperre

00 BauGB: aus Maßnahmen für den Naturschutz
00 BauGB(I) § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung

00 BauGB: aus Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
00 BauGB(II) § 142 Sanierungssatzung

00 BauGB(II) § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

00 BauGB(II) § 145 Genehmigung

00 BauGB: aus Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
00BauGB(II) § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

00 BauGB(II) § 145 Genehmigung

00 BauGB: aus Stadtumbaumaßnahmen
00 BauGB(II) § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen (Stadtumbausatzung)

00 BauGB: aus Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
00 BauGB(II) Sechster Teil Erster Abschnitt Erhaltungssatzung §§ 172-174


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02 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29