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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) §§ 008-010
Erster Teil Bauleitplanung: §§ 001-013a
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c
Bemerkung
Der Bebauungsplan ist Vollzugsgrundlage für verschiedene Maßnahmen nach dem BauGB. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Bebauungsplan auch ohne Flächennutzungsplan aufgestellt werden.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) § 008 Zweck des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 009a Verordnungsermächtigung
00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet
Ergänzende Themen
Bebauungspläne in SH über > Städte Kreise Gemeinden
00 BauGB(I) § 030(1) Vollständiger Bebauungsplan und Erschließung
00 BauGB(I) § 030(2) Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Erschließung
00 BauGB(I) § 030(3) Einfacher Bebauungsplan
00 Planzeichenverordnung 1990 .
00 Baunutzungsverordnung -BauNVO- 1962, 1968, 1977, 1990. 2017
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00 BauGB(I) Erster Teil Bauleitplanung §§ 001-013a
00 BauGB(I) Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c